Die GWK vergibt 2019 einen GWK-Förderpreis Literatur an
einen jungen Schriftsteller oder eine Schriftstellerin aus Westfalen-Lippe,
der oder die überdurchschnittliche Leistungen erbracht
hat und Herausragendes auch für die Zukunft erwarten lässt.
Der Preis ist mit 5.000 Euro dotiert.
Bewerbungsschluss: Samstag, 23. März 2019 (Poststempel)
Bewerberinnen und Bewerber müssen in Westfalen-Lippe geboren
sein oder dort seit mindestens zwei Jahren leben, studieren
oder einen Hochschulabschluss in der Region gemacht haben. Sie
dürfen bei Bewerbungsschluss nicht älter als 40 Jahre
sein und müssen bereits einen Text in einer anerkannten
Literaturzeitschrift oder einer Anthologie (nicht auf der eigenen
Homepage) veröffentlicht haben.
Bewerbungsbedingungen
Sie verfassen ein formloses Anschreiben, dem Sie beifügen:
1. Ihren Lebenslauf mit Bibliographie,
2. ein unveröffentlichtes Manuskript von maximal 30 Seiten
DIN A4,
3. bis zu drei Publikationen der letzten zwei Jahre.
4. Falls Sie schon ein Buch veröffentlicht haben, legen
Sie es in 2 Exemplaren dazu.
Wir berücksichtigen keine Rezensionen! Bitte haben Sie
Verständnis dafür, dass wir Ihnen Ihre Bewerbungsunterlagen
nur in begründeten Ausnahmefällen zurückschicken
können.
Bewerbungsadresse
Ihre Bewerbung schicken Sie an
GWK
"GWK-Förderpreis LITERATUR"
Fürstenbergstr. 14
48147 Münster
Preisverleihung
Der GWK-Förderpreis Literatur wird zusammen mit den GWK-Förderpreisen
für Kunst und Musik am 11. Oktober 2019 im Märkischen
Museum Witten verliehen. Die Preisträger sind verpflichtet,
ihren Preis persönlich entgegenzunehmen.
Jury und Rechtsweg
Über die Vergabe des Preises entscheidet eine unabhängige
Fachjury. Sie soll den Preis wie ausgeschrieben vergeben, ist
dazu aber nicht verpflichtet, sondern kann den Preis aussetzen
oder teilen. Das Urteil der Jury ist verbindlich und unanfechtbar.
Mit Ihrer Bewerbung erkennen Sie die Verleihungsbedingungen
an. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Westfalen-Lippe
Westfalen-Lippe besteht aus den Regierungsbezirken Arnsberg,
Detmold und Münster. Das sind die Kreise: Borken, Coesfeld,
Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke,
Olpe, Paderborn, Recklinghausen, Siegen-Wittgenstein, Soest,
Steinfurt, Unna, Warendorf, der Hochsauerland-, der Ennepe-Ruhr-
und der Märkische Kreis. Außerdem gehören diese
kreisfreien Städte dazu: Bielefeld, Bochum, Bottrop, Dortmund,
Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne und Münster