Jährlich lobt die GWK einen Förderpreise für Literatur aus,
der mit 5.000 Euro und der Aufnahme in ein langfristiges GWK-Förderprogramm dotiert ist. Für junge Schriftsteller ist die Förderung oft ein Sprungbett für die Veröffentlichung ihres Erstwerkes. Georg Leß (links) war GWK-Förderpreisträger des Jahres 2014.

   
Förderpreis Literatur 2019  

Die GWK vergibt 2019 einen GWK-Förderpreis Literatur an einen jungen Schriftsteller oder eine Schriftstellerin aus Westfalen-Lippe, der oder die überdurchschnittliche Leistungen erbracht hat und Herausragendes auch für die Zukunft erwarten lässt. Der Preis ist mit 5.000 Euro dotiert.

Bewerbungsschluss: Samstag, 23. März 2019 (Poststempel)

Bewerberinnen und Bewerber müssen in Westfalen-Lippe geboren sein oder dort seit mindestens zwei Jahren leben, studieren oder einen Hochschulabschluss in der Region gemacht haben. Sie dürfen bei Bewerbungsschluss nicht älter als 40 Jahre sein und müssen bereits einen Text in einer anerkannten Literaturzeitschrift oder einer Anthologie (nicht auf der eigenen Homepage) veröffentlicht haben.

Bewerbungsbedingungen
Sie verfassen ein formloses Anschreiben, dem Sie beifügen:
1. Ihren Lebenslauf mit Bibliographie,
2. ein unveröffentlichtes Manuskript von maximal 30 Seiten DIN A4,
3. bis zu drei Publikationen der letzten zwei Jahre.
4. Falls Sie schon ein Buch veröffentlicht haben, legen Sie es in 2 Exemplaren dazu.

Wir berücksichtigen keine Rezensionen! Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen Ihre Bewerbungsunterlagen nur in begründeten Ausnahmefällen zurückschicken können.

Bewerbungsadresse
Ihre Bewerbung schicken Sie an

GWK
"GWK-Förderpreis LITERATUR"
Fürstenbergstr. 14
48147 Münster

Preisverleihung
Der GWK-Förderpreis Literatur wird zusammen mit den GWK-Förderpreisen für Kunst und Musik am 11. Oktober 2019 im Märkischen Museum Witten verliehen. Die Preisträger sind verpflichtet, ihren Preis persönlich entgegenzunehmen.

Jury und Rechtsweg
Über die Vergabe des Preises entscheidet eine unabhängige Fachjury. Sie soll den Preis wie ausgeschrieben vergeben, ist dazu aber nicht verpflichtet, sondern kann den Preis aussetzen oder teilen. Das Urteil der Jury ist verbindlich und unanfechtbar.
Mit Ihrer Bewerbung erkennen Sie die Verleihungsbedingungen an. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Westfalen-Lippe
Westfalen-Lippe besteht aus den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster. Das sind die Kreise: Borken, Coesfeld, Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke, Olpe, Paderborn, Recklinghausen, Siegen-Wittgenstein, Soest, Steinfurt, Unna, Warendorf, der Hochsauerland-, der Ennepe-Ruhr- und der Märkische Kreis. Außerdem gehören diese kreisfreien Städte dazu: Bielefeld, Bochum, Bottrop, Dortmund, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne und Münster