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Förderanträge | Förderpreise |
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Förderpreise
Die GWK-Förderpreise werden jungen KünstlerInnen,
MusikernInnen und SchriftstellerInnen zugesprochen, die außergewöhnliche
Leistungen erbracht haben und für die Zukunft Herausragendes
erwarten lassen.
Um die GWK-Förderpreise bewerben sich Künstlerinnen
und Künstler selbst. Bewerberinnen und Bewerber müssen
in Westfalen-Lippe geboren sein, dort seit mindestens zwei Jahren
leben oder ihren Hochschulabschluss in der Region erworben haben.
Für die drei Sparten gelten unterschiedliche Altersgrenzen.
> GWK-Förderpeis Kunst
> GWK-Förderpreis Musik
> GWK-Förderpreis Literatur
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Förderanträge / Projektzuschüsse
Die GWK fördert herausragende junge Künstlerinnen
und Künstler der Sparten Bildende Kunst, Klassische/Neue
Musik und Literatur durch Projektzuschüsse. Zuwendungsempfänger
müssen aus Westfalen-Lippe stammen, dort seit mindestens
zwei Jahren leben oder ihren Studienabschluss dort gemacht haben.
Sie dürfen nicht älter als 40 Jahre sein. Es geht
um individuelle Künstlerförderung, ausschlaggebend
ist die künstlerische Qualität eines Projektes; ob
Westfalen-Lippe Projektthema ist, ist für die positive
Beurteilung eines Antrags nicht relevant. Die Vergabe von Projektzuschüssen
erfolgt nach Prüfung eines entsprechenden Förderantrags.
Antragsberechtigt sind Künstler sowie Kulturveranstalter.
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