Die GWK vergibt 2019 einen GWK-Förderpreis Kunst an einen
jungen Künstler oder eine junge Künstlerin aus Westfalen-Lippe,
der oder die überdurchschnittliche Leistungen erbracht
hat und Herausragendes auch für die Zukunft erwarten lässt.
Der Preis ist mit 4.000 Euro und einer Ausstellung im Märkischen
Museum in Witten dotiert (11.10.2019 - 26.1.2020). Außerdem
gibt die GWK einen Preisträgerkatalog im Verlag Kettler
heraus (www.verlag-kettler.de).
Bewerbungsschluss: Samstag, 9. März 2019 (Poststempel)
Bewerbungsbedingungen
Bewerberinnen und Bewerber müssen in Westfalen-Lippe geboren
sein oder seit mindestens zwei Jahren dort leben und an einer
Hochschule in der Region studieren oder einen Hochschulabschluss
gemacht haben. Sie dürfen bei Bewerbungsschluss nicht älter
als 35 Jahre sein.
Bewerbung
Sie verfassen ein formloses Anschreiben, dem Sie beifügen:
1. Ihren Lebenslauf,
2. Ihre Mappe im Format DIN A4 mit Abbildungen von etwa 20 Arbeiten
der letzten zwei Jahre. Bitte geben Sie auf allen eingesandten
Materialien Ihren Namen und Ihre
aktuelle Adresse an!
3. Sollten Sie sich mit Videoarbeiten bewerben, reichen Sie
eine DVD in einem
PC-lesbaren Format (bitte Format auf dem Medium angeben) und
ausgewählte Stills ein, die für Ihre Arbeiten exemplarisch
sind.
Wir akzeptieren keine Mappen, die größer sind als
DIN A4, auch keine Dokumentationenvon Papier- und Leinwandarbeiten
auf DVD! Schicken Sie bitte keine Gruppenkataloge und Presseartikel!
Bewerbungen per Email nehmen wir nicht an!
Nach dem Auswahlverfahren senden wir Ihnen Ihre Mappe zurück;
das kann mehrere Wochen dauern. Für Verlust oder Beschädigung der Mappe
oder bei Unzustellbarkeit übernehmen wir keine Haftung.
Bewerbungsadresse
Ihre Bewerbung schicken Sie an
GWK
"GWK-Förderpreis KUNST"
Fürstenbergstr. 14
48147 Münster
Preisverleihung
Der GWK-Förderpreis Kunst wird zusammen mit den GWK-Förderpreisen
für Musik und Literatur am 11. Oktober 2019 im Märkischen
Museum Witten verliehen. Die Preisträger verpflichten sich,
ihren Preis persönlich entgegenzunehmen.
Jury und Rechtsweg
Über die Vergabe des Preises entscheidet eine unabhängige
Fachjury. Sie soll den Preis wie ausgeschrieben vergeben, ist
dazu aber nicht verpflichtet. Sie kann den Preis aussetzen oder
teilen. Das Urteil der Jury ist verbindlich und unanfechtbar.
Mit Ihrer Bewerbung erkennen Sie die Ausschreibungsbedingungen
an. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Westfalen-Lippe
Westfalen-Lippe besteht aus den Regierungsbezirken Arnsberg,
Detmold und Münster. Das sind die Kreise: Borken, Coesfeld,
Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke,
Olpe, Paderborn, Recklinghausen, Siegen-Wittgenstein, Soest,
Steinfurt, Unna, Warendorf, der Hochsauerland-, der Ennepe-Ruhr-
und der Märkische Kreis. Außerdem gehören diese
kreisfreien Städte dazu: Bielefeld, Bochum, Bottrop, Dortmund,
Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne und Münster.